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Was geschieht mit den Kirchensteuern?

Leider geht es immer wieder ums Geld, auch bei Kirche:

Die Banken und Sparkassen werden auch im neuen Jahr wieder Mitteilungen an ihre Kunden verschicken bzw. auf die Kontoauszüge drucken, dass die Kirchensteuer auf Kapitalerträge ab 2015 direkt von den Banken abgeführt wird. Dies hat bereits in diesem Jahr bei vielen Kirchenmitgliedern für Verwirrung gesorgt, da hinter der Umstellung des Verfahrens eine neue Steuer vermutet wurde.

Keine neue Kirchensteuer

„Kundenhinweis – Einbehalt von Kirchensteuer“:
So titeln zur Zeit örtliche Banken auf ihren Kontoauszügen oder in per Post versandten Anschreiben – dann folgte ein Gesetzestext.

Was ist „Kapitalertragssteuer“(Abgeltungssteuer)?
Es eine Form von Steuer auf Einkommen, z.B. auf Zinsen.

Wer zahlt Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer)?
Seit 2009 wird die auf einen Steuersatz von 25% begrenzte Kapitalertragsteuer erhoben. Sie wird nur dann fällig für Verheiratete, wenn sie über 1.602,- Euro Einkommen aus Kapitalerträgen, z.B. Zinsen haben; für Ledige, wenn sie mehr als 801,- Euro derartige Einnahmen haben.

Wieso Kirchensteuer auf Kapitalerträge?
Kapitalerträge sind Einkommen. Auf jedes Einkommen wird Kirchensteuer erhoben, zurzeit in Rheinland-Pfalz neun Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer (pro 100,- Euro Lohn- bzw. Einkommensteuer: 9,- Euro)

Wieso dann diese Mitteilung?
Ab dem 1. Januar 2015 führt die Bank, bei der der Kapitalertrag entsteht (dort, wo das Geld arbeitet, das z.B. Zinsen erbringt) die Kirchensteuer direkt an die Kirche ab. Das ist nur ein vereinfachtes, unbürokratisches Verfahren, und
keine neue Form der Kirchensteuer!

Und der Datenschutz?
Die Bank erhält die Daten (hier: Religionszugehörigkeit) verschlüsselt. So ist für die Mitarbeitenden nicht zu erkennen, wer welcher Religionsgemeinschaft angehört.

Mehr Infos?
Siehe: www.kirchenabgeltungssteuer.de


Zur Verfügung gestellt von
Pfarrer Wolfdietrich Rasp, Pirmasens

Die Kirche und das Geld

Die Evangelische Kirche der Pfalz hat für das Jahr 2015 einen Haushalt mit einem Volumen von insgesamt 171.888.300 € vorgesehen. Ein Großteil der Finanzen fließt in die Personalausgaben. Damit werden all die bezahlt, die für die Kirche und am Mitmenschen tätig sind.

Genauer informieren können Sie sich gerne auf der entsprechenden Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterInternetseite der Landeskirche.

 

 

 

Unsere Kirchengemeinde hat naturgemäß einen sehr viel bescheideneren Haushalt:

Für das Jahr 2015 sind 271.000 € veranschlagt. Dieser, für uns außergewöhnlich hohe Ansatz, hängt vorwiegend mit den geplanten Renovierungsmaßnahmen der Kirche in Ensheim zusammen.

Ansonsten gilt:

Den größten Anteil unter den Einnahmen machen die Zuweisungen der Landeskirche aus, d.h. der Anteil der Kirchensteuern, der auf die Gemeinden verteilt wird. Ein sehr erheblicher Anteil des Haushaltes muss für den Unterhalt der Kirchengebäude ausgegeben werden. Die Tilgung von Vorschüssen der Landeskirche für in den vergangenen Jahren durchgeführte und noch kommende Baumaßnahmen ist ebenfalls ein größerer Ausgabenposten.

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